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Ihre Investition
Ernährungsberatung und Ernährungstherapie sind sehr individuelle Leistungen: Sie werden bestimmt durch die Dauer unserer Zusammenarbeit, Ihren Bedürfnissen und Zielen und im Falle der Therapie auch der medizinischen Indikation. Nach einem kurzen, klärenden Gespräch unterbreite ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Bei Vorliegen einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung nach §43 SGB V ist eine Teilerstattung durch Ihre Krankenkasse möglich. Das gleiche gilt bei regelmäßiger Teilnahme an meinen Präventionskursen. Näheres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.